AUCH HEIZKÖRPER SIND ZU BEACHTEN:
Vorgeschriebene Bewegungsflächen beziehen auch in den Raum ragende Heizkörper mit ein. Daher sind diese bei einer Barrierefrei-Planung mit Tiefe und Länge zu berücksichtigen – aber auch die Höhe des Thermostatventils ist wichtig. Denn auch ein körperlich eingeschränkter Mensch im Rollstuhl sollte ohne Anstrengung seine Wohlfühltemperatur im Bad selbst regeln können.
GRUNDSÄTZLICH ZU BEACHTEN SIND:
- Ausreichend Bewegungsflächen
- Rollstuhlgerechte Türen
- Abstände der Sanitärobjekte
- Stufenlos begehbare Duschen
- Waschtische mit Beinfreiheit
- Einfach zu bedienende Armaturen
- Farbige Abgrenzungen der Sanitärbereiche