#SICHERHEIT

GESETZLICH VORGEGEBENE GASPRÜFUNG

Alle zwei Jahre müssen flüssiggasbetriebene Anlagen überprüft werden. Hier ist die private von der gewerblichen Nutzung zu unterscheiden.

RUHIG SCHLAFEN

Neben der 24-monatlichen Prüfung, die wir als Fachbetrieb gerne für Sie durchführen, gibt es vorschriftsmäßig Austausch-Pflichten für Gasregler und Gasschläuche; im gewerblichen Bereich auch für die Schlauchbruchsicherungen. Im gewerblichen Bereich ist außerdem ein gewerblicher Sicherheitsdruckregler vorgeschrieben.

WAS MUSS GEPRÜFT WERDEN?

Als Fachbetrieb prüfen wir für Sie die gewerblich genutzten, flüssiggasbetriebenen Installationen.

  • Heizpilze
  • Gasbeheizte Arbeitscontainer
  • Bau-Gasheizer
  • Gas-Gewächshausheizer
  • Gas-Frostwächter
  • Katalyt-Heizer
  • Gasbacköfen und Gasherde
  • Gaskühlschränke
  • Gasboiler

TERMIN VEREINBAREN FÜR IHRE SICHERHEIT